Abmahnung Streaming Redtube.com durch U+C Rechtsanwälte
Uns liegen zwischenzeitlich zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei U+C (Urmann & Collegen) vor, welche nach Filesharing nunmehr gegen Nutzer des Streamingportals redtube.com vorgehen.
Ein solches Vorgehen ist ein Novum im Bereich der Abmahnungen gegen Internetnutzer, da bisher annäherend ausschließlich Nutzer von Filesharing Software mit Abmahnungen von Rechteinhabern konfrontiert gewesen sind.
In den vorliegenden Fällen werden nunmehr auch Konsumenten von Streamingdiensten wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen.
Von Seiten der Kanzlei U+C Rechtsanwälte wird die Firma „The Archiv AG“, als Rechteinhaber genannt. Betroffen sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand die folgenden Werke:
„Armanda’s secrets“
„Miriam’s adventures“
„Glamour Show Girls“
„Dream Trip“
„Hot Stories“
Eben diese Werke der „Erwachsenen Unterhaltung“ sind nach dem Abmahnschreiben der Regensburger Kanzlei U+C Rechtsanwälte auf dem Pornoportal redtube.com abrufbar gewesen.
Da es sich bei dieser Art der Abmahnungen um ein Novum handelt, ist die Rechtslage nach unserer Beurteilung ungeklärt. Insbesondere ist diesbezüglich ungeklärt, ob das flüchtige Speichern der Datei im Rahmen des Abrufs im Streamingverfahren im Browsercache ein rechtswidriges Vervielfältigen im Sinne des Urheberrechts darstellt. Insoweit könnte das Zwischenspeichern im Rahmen des § 44a UrhG gedeckt sein. Ebenso könnte das vorübergehende Speichern vom Recht auf Privatkopie gedeckt sein. Dies wäre dann der Fall, wenn für den Nutzer nicht offensichtlich erkennbar ist, dass es sich bei der Vorlage um eine rechtswidrige Vervielfältigung handelt. Eben dies dürfte bei Internetseiten auf denen auch rechtlich zulässige Pornofilme zum Abruf von den Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
Ferner ist es höchst fraglich, wie die Kanzlei U+C oder die Rechteinhaberin The Archiv AG an die IP-Adressen der Nutzer gekommen ist. Insoweit wäre neben der Herausgabe der Daten durch redtube.com auch eine nach unserer Beurteilung rechtswidrige Überwachung des Datenverkehrs denkbar. Nach unserer Kenntnis ist die Quelle der Daten bisher nicht bekannt.
Gerade vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtslage und dem Umstand, dass die Beschränkung des Gegenstandswertes für den Unterlassungsanspruch auf 1.000,- € nicht in einem gerichtlichen verfahren eingreift, sollte die Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Bisher werden von der Kanzlei Urmann & Collegen neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung auch 250,- € gefordert, welche neben die Kosten der Anwälte auch Ermittlungskosten und Schadensersatz zu Gunsten der Rechteinhaberin The Archive AG enthalten.
Daher ist es ratsam, die Ansprüche durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen, da aufgrund der verschiedenen Werke auch Folgeabmahnungen nicht auszuschließen sind.
Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:
1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.
2. Rechtsrat einholen.
3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.
Sollten Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte bzw. der The Archive AG erhalten haben, so vertreten wir Sie außergerichtlich gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse info@itrecht-hannover.de zusenden.
Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 – 520 68 26.
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