Abmahnung Nümann + Lang

In diesem Bereich möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die derzeit von der Kanzlei Nümann + Lang vertretenen Rechteinhaber geben.

Zu den Abmahnschreiben ist festzustellen, dass hier zumeist eine für den Abgemahnten sehr ungünstige Unterlassungserklärung gefordert wird, welche insbesondere vorsieht, dass eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von mehr als 5.000,- € verlangt wird.

Darüber hinaus wird in den meisten Fällen seitens der Rechtsanwaltskanzlei ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,- € gefordert.

In der Vergangenheit wurden seitens der Kanzlei Nümann + Lang die folgenden Rechteinhaber vertreten:

  • Firma Uptunes GmbH
  • Firma Aergo Trade GmbH
  • Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter
  • Herrn David Vogt
  • Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH
  • Tunnel Records GmbH
  • Herr Andreas Donauer
  • Zooland Music GmbH

Bemerkenswert ist, dass die Rechtsanwälte Nümann + Lang in der Abmahnung die Adressdaten der behaupteten Rechteinhaber nicht angeben.

Gerne vertreten wir Sie im Falle einer erhaltenen Abmahnung zum angemessenen Festpreis. Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing finden Sie hier.

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