Abmahnung Rasch

In diesem Bereich möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die derzeit von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertretenen Rechteinhaber geben.

Zu den Abmahnschreiben ist festzustellen, dass mit der vorgegebenen Unterlassungserklärung eine Schuldanerkenntnis abgegeben wird.

Darüber hinaus wird in den meisten Fällen seitens der Rechtsanwaltskanzlei in der Regel ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,- € gefordert.

In der Vergangenheit wurden seitens der Kanzlei Rasch REchtsanwälte die folgenden Rechteinhaber vertreten:

  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Im Mediapark 8a, 50670 Köln
  • SONY BMG Music Entertainment (Germany) GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München
  • Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg

Gerne vertreten wir Sie im Falle einer erhaltenen Abmahnung zum angemessenen Festpreis. Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing finden Sie hier.

 

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