Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum

Fehler im Impressum sind von jedem Wettbewerber am einfachsten auszumachen. Hierbei sind verschiedene Fehlerquellen denkbar. Einerseits kommt es noch gelegentlich vor, dass ein Impressum nicht von jeder Seite erreichbar ist, bzw. nur nach längerem Scrollen auf der Seite überhaupt sichtbar ist.

Weiterhin kommt es immer wieder vor, dass die notwendigen Pflichtangaben des Anbieters im Impressum nicht vollständig sind.

Das Impressum soll in erster Linie sicherstellen, dass der jeweilige Anbieter der Internetpräsenz erreichbar ist. Aus diesem Zweck heraus sind die Streitwerte und damit die Kosten einer Abmahnung in diesem Bereich von der Rechtssprechung deutlich herabgesetzt worden. So war es vor kurzen noch durchaus denkbar, dass bei einer vergessenen Pflichtangabe im Impressum ein Streitwert von 15.000,- € angenommen werden konnte. Die Konsequenz hieraus war, dass Shopbetreiber, welche lediglich eine Pflichtangabe übersehen hatten, oder mit den rechtlichen Voraussetzungen nicht vertraut waren, bei einer berechtigten Abmahnung dem Wettbewerber Rechtsverfolgungskosten in Höhe von ca. 1000,- € zu ersetzen hatten.
Zwar führt die oben aufgezeigte Veränderung der Rechtssprechung dazu, dass hier nur noch deutlich geringere Streitwerte bei einzelnen fehlenden Pflichtangaben angenommen werden, allerdings sind auch die nunmehr deutlich herabgesetzten Streitwerte mit geringem Aufwand vermeidbar. Insoweit ist jedem im E-Commerce tätigem Unternehmer zu raten sein Impressum gelegentlich zu überprüfen und an die aktuellen Anforderungen anzupassen, damit gerade in diesem transparenten Bereich unnötige Abmahungen vermieden werden.

 

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