Abmahnung Order Online USA durch RAe Bode Partner

Uns liegt aktuelle eine Abmahnung der Fa. Order Online USA, Inc vor. Mit dieser Abmahnung werden wettbewerbsrechtliche Ansprüche, aufgrund fehlender Umsetzung der sog. Button-Lösung geltend gemacht.

Was wird gefordert:

Die Fa. Order Online USA, Inc, welche interessanterweise aus den USA Waren in Deutschland über diverse Internetshops anbietet, macht Unterlassungsansprüche wegen fehlender Umsetzung der sog. Button-Lösung geltend. Hierbei wird gefordert, dass der Abgemahnte es zu unterlassen in seinem Onlineshop Artikel an Endverbraucher zu verkaufen, ohne vor Vertragserklärung die wesentlichen Merkmale der jeweiligen Artikel vor Vertragserklärung klar und verständlich mitzuteilen. Verwiesen wird hierbei auf die Regelungen § 312g BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 1. HS EGBGB. Ferner soll sich der Abgemahnt verpflichten künftig nicht mehr bei dem Bestellbutton die Bezeichnung bestellen zu verwenden.

Weiterhin sieht die vorgefertigte Unterlassungserklärung vor, dass eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- € für jeden zukünftigen Verstoß fällig werde.

Ferner und ebenfalls nicht uninteressant dürfte es sein, dass weiterhin Anwalts- bzw. Abmahnkosten auf einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,- € gefordert werden (dies entspricht 839,- € bei einer Mittelgebühr). Für Schnellzahler gibt es auch einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 770,- €.

Durch wen wird abgemahnt:

Fa. Order Online USA, Inc., 109 E 17th St 25, WY 82001 Cheyenne, USA

Durch wen werden die Abmahnungen ausgesprochen:

Rechtsanwälte Bode & Partner Hamburg

Ungeachtet der im Einzelfall zu entscheidenen Frage, ob ein Anspruch überhaupt besteht, sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden, da diese letztlich über 30 Jahre ihr Gültigkeit behält. Weiterhin bestehen aus unserer Sicht Zweifel im Hinblick auf die Höhe und Berechtigung der geltend gemachten Forderungen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung von der Fa. Order Online USA erhalten haben, so bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0511/ 45 000 89-0 oder Ihre Kontaktaufnahme unter info@itrecht-hannover.de.