Abmahnung IDO Verband wegen Garantiewerbung

Derzeit werden offenbar in erheblichem Umfang Abmahnungen durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e.V. hinsichtlich unterlassener Angaben zu Garantien verschickt.

Das problematische an diesen Abmahnungen ist, dass nicht (nur) wie bereits aus der Vergangenheit bekannt, die aktive Garantiewerbung, d.h. unvollständige Angaben zur Garantie abgemahnt werden, sondern auf unterlassene Informationen über bestehende Herstellergarantien Bezug genommen wird.

Nach § 312d Abs. 1 BGB in Verbindung mit der Regelung des Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB ist ein Verkäufer nämlich verpflichtet den Kunden über das Bestehen und die Bedingungen von Garantien zu unterrichten.

Diese Regelung führt dazu, dass bei bestehenden Produktgarantien durch die Hersteller nicht ausreicht, diese in der Beschreibung einfach wegzulassen, sondern nach der obigen Regelung muss auf diese hingewiesen werden und weiterhin müssen die Garantiebedingungen aufgeführt werden. Insoweit führt diese Regelung gerade bei größeren Warenangeboten von Onlinehändlern erheblichem Aufwand und Risiken.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Neben einer nach Unterlassungerklärung wird weiterhin die Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 232,05 € gefordert.

Nähere Informationen zum Thema wettbewerbsrechtliche Abmahnungen finden Sie hier.

Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:

1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.

2. Rechtsrat einholen.

3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.

Sollten Sie auch eine Abmahnung vom IDO Verband erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse info@itrecht-hannover.de zusenden.

Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 – 520 68 26.

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