Abmahnung „Hunter Killer“ durch Tele München GmbH
Uns liegen Abmahnungen der Firma Tele München Frenseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft wegen des behaupteten Uploads des Films „Hunter Killer“ vor. Die Abmahnungen werden, wie bei Tele München üblich durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Müchen ausgesprochen.
Wer mahnt ab?
Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Kaufingerstr. 24, 80331 München
Durch wen wird abgemahnt?
Die Abmahnungen werden durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in München verschickt.
Was wird abgemahnt?
Die Abmahnung betrifft den Film „Hunter Killer“
Was wird gefordert?
Neben einer nach unserer Ansicht für den Abgemahnten ungünstigen Unterlassungserklärung, mit welcher der behauptete Verstoß eingeräumt wird, wird ferner ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 915,- € gefordert, welcher Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten enthalten soll. Aufgeschlüsselt werden die Kosten in Abmahnkosten bzw. Anwaltskosten in Höhe von 215,- € und 700,- € als pauschalen Schadensersatz.
Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer finden Sie hier.
Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:
1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.
2. Rechtsrat einholen.
3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.
Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bzw. der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse info@itrecht-hannover.de zusenden.
Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 – 520 68 26.
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