eBay-Shopbereiberrecht
Abmahnungen bei eBay-Verkäufen
Eine erhebliche Gefahr für Anbieter
Aufgrund der Transparenz des Wettbewerbs im Internet und insbesondere bei Verkäufen über Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay oder Amazon, werden immer häufiger Anbieter und Shopbetreiber zu Adressaten von Abmahnungen. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die häufigsten Fehlerquellen der Shopbetreiber geben. Auf die häufigsten Abmahnfallen werden wir zukünftig in gesonderten Beiträgen informieren.
Auf den Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay und Amazon, bieten häufig nicht nur professionelle Anbieter Waren zum Verkauf an, vielmehr handelt es sich teilweise um Privatpersonen, welche ebenfalls im kleinerem Rahmen Artikel zum Verkauf anbieten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass gerade diese unerfahrenen Verkäufer häufig im Auftrag professioneller Anbieter abgemahnt werden.
Abmahnrisiken bei Privatverkäufen
Sofern es sich auch im rechtlichen Sinne um Privatverkäufe handelt, werden diese Verkäufer häufig mit den folgenden Verstößen konfrontiert und abgemahnt:
- Achtlose Nutzung von fremden Lichtbildern, welche einen urheberrechtlichen Verstoß nach sich ziehen können.
- Verstöße gegen fremde Marken- oder Kennzeichenrechte
- Verstöße gegen das Urheberecht bei der Übernahme fremder und dem Urheberrecht unterliegender Texte in der eBay Artikelbeschreibung
Nicht jede als privater Verkäufer angemeldete Person ist auch im rechtlichen Sinne ein privater Anbieter
Darüber hinaus besteht auch bei vermeintlich privaten Verkäufen das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung von professionellen Anbietern. Dies ergibt sich daraus, dass ein Verkäufer bereits dann als gewerblich anzusehen ist, wenn er dauerhaft Waren in einem erheblichen Ausmaß anbietet. Zur Abgrenzung zwischen gewerblichen und privaten Anbietern hat die Rechtsprechung einige Kriterien entwickelt, wobei die Rechtsprechung zu dieser Frage keinesfalls als einheitlich anzusehen ist. Daher fallen teilweise die aus ihrer Sicht privat verkaufenden Anbieter aus allen Wolken wenn diese sich plötzlich einer wettbewerbrechtlichen Abmahnung ausgesetzt sehen.
Nicht jede als privater Verkäufer angemeldete Person ist auch im rechtlichen Sinne ein privater Anbieter
Als gewerblicher Anbieter im Internet bestehen erhebliche Risiken wegen Verstoßes gegen gesetzliche Regelungen abgemahnt zu werden. Die folgende Aufzählung ist keinesfalls als abschließend anzusehen und soll lediglich einen kleinen Überblick über die häufigsten Fehler geben.
- Abmahnung wegen fehlender Belehrung über die Art des Vertragsschlusses
- Verwendung einer Klausel, welche den Vertragsschluss bei eBay erst von einer Bestätigung des Versteigernden abhängig macht.
- Verwendung von Klauseln, dass Preise und Artikelbeschreibung freibleibend sind.
- Fehlende Angaben über eine Speicherung und Abrufbarkeit des Vertragstextes
- Ausschluss oder Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte
- Vollständiger Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
- Abmahnung wegen Verwendung unzulässiger Haftungsbeschränkungen
- Abmahnung wegen 40-Euro-Klausel
- Vorschreiben einer unverzüglichen Rügepflicht bei Transportschäden
- Beschränkung von Gewährleistungsrechten auf eine bestimmte Art der Nachbesserung/Nachlieferung
- Selbstbelieferungsvorbehalt bei Onlineauktionen über Ebay
- Verwendung von erweiterten Eigentumsvorbehaltsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Verwendung einer sog. Salvatorischen Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z.B. 24monatige Gewährleistung)
- Werbung mit CE-Siegel
Wie Sie aus der obigen nicht abschließenden Aufzählung entnehmen können, bestehen erhebliche rechtliche Hürden beim Verkauf über das Internet. Daher ist zu empfehlen, auch und gerade beim Verkauf über eBay rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Näherer Informationen zu unseren Leistungen bei der Erstellung rechtssicherer AGB finden Sie hier.
Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen kompetent und bundesweit weiter. Sofern die Abgabe einer Unterlassungserkärung nicht zu vermeiden ist, werden wir Sie bei derFormulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung unterstützen und die Berechtigung der weiteren Ansprüche prüfen.
Weiterhin helfen wir Ihnen Ihren Webshop rechtssicher aufzustellen. Die dafür anfallenden Kosten liegen in der Regel deutlich unterhalb den Kosten, welche für eine berechtigte Abmahnung anfallen würden
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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