Abmahnung Techland wegen Dying Light (Computerspiel)

In den letzten Tagen legten uns mehrere Mandanten Abmahnungen betreffend des Computerspiels „Dying Light“ vor. Die Abmahnungen lässt die Firma Techland Sp. Z.o.o. durch die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka) aussprechen.

Wer mahnt ab?

Techland Sp. Z.o.o, ul. Zolkiewskiego 3, 63-400 Ostrow Wlkp., Polen

Durch wen wird abgemahnt?

Die Abmahnungen werden durch die Anwaltskanzlei .rka in Hamburg verschickt.

Was wird abgemahnt?

Die Abmahnung betrifft das in Deutschland bisher nicht erhältliche Computerspiel „Dying Light“

Was wird gefordert?

Neben einer nach unserer Ansicht für den Abgemahnten ungünstigen Unterlassungserklärung, mit welcher der behauptete Verstoß eingeräumt wird, wird ferner ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,- € gefordert, welcher Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten enthalten soll, sofern der abgemahnte ungehend eine Zahlung des Betrages vornimmt. Interessanterweise ist die Zahlungsverpflichtung ebenso in die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung integriert.

Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:

1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.

2. Rechtsrat einholen.

3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte bzw. der Techland Sp. Z.o.o. erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse info@itrecht-hannover.de zusenden.

Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 – 520 68 26.

Sprechen Sie uns an