Abmahnung der Gröger MV GmbH & Co. KG wegen Pornofilm „Fuck and Dance“
Uns liegt aktuell eine Abmahnung im Namen der Gröger MV GmbH & Co. KG betreffend des Erotikfilms „Fuck and Dance Vol. 160″ vor. Hierbei handelt es sich offenbar um eine Filmserie im Bereich der „Erwachsenenunterhaltung“, so dass davon auszugehen ist, dass die weiteren Filme der Serie ebenso abgemahnt werden. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, dass der Film über ein bittorrent.Netzwerk zum Upload angeboten worden wäre. Ferner wird ein konkreter File Hashwert angegeben, anhand dessen sich die Datei indifizieren lassen soll.
Wer mahnt ab?
Gröger MV GmbH & Co. KG, Südstr. 27, 74374 Zaberfeld-Ochsenburg, Deutschland
Durch wen wird abgemahnt?
Die Abmahnungen werden durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe verschickt.
Was wird abgemahnt?
Die Abmahnung betrifft einen Film der Pornofilm-Reihe „Fuck and Dance“. Hier Vol. 160
Was wird gefordert?
Neben einer nach unserer Ansicht für den Abgemahnten ungünstigen Unterlassungserklärung, mit welcher der behauptete Verstoß eingeräumt wird, wird ferner ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,- € für den Pornofilm nebst Anwaltskosten gefordert. Anwaltskosten werden in Höhe von 215,- € beziffert und in dieser Höe gefordert. Es ergibt sich daher eine Gesamtforderung in Höhe von 815,- €.
Zur Begründung der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass der Upload mittels eines bittorrent Netzwerkes erfolgt sein soll. Hierbei ist zu beachten, dass dass neben normaler bittorrent Clientsoftware (sog. klassischen Filesharing) ein Upload auch unbewusst durch die Nutzung von vermeintlicher Streamingsoftware z.B. Popcorn-Time etc. hätte erfolgen können. Hierbei handelt es sich z.B. um teilweise auch mobile Apps, die auf einem Mobiltelefon installiert sein können und bei denen der Nutzer nicht ohne weiteres erkennen kann, dass diese ein Bittorrent Netzwerk nutzen.
Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie hier.
Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:
1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.
2. Rechtsrat einholen.
3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.
Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei CSR Rechtsanwälte bzw. der Gröger MV GmbH & Co. KG erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse info@itrecht-hannover.de zusenden.
Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 – 520 68 26.
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