Blog Einträge

Abmahnung Gröger MV GmbH „Fuck and Dance“

Abmahnung der Gröger MV GmbH & Co. KG wegen Pornofilm „Fuck and Dance“

Uns liegt aktuell eine Abmahnung im Namen der Gröger MV GmbH & Co. KG betreffend des Erotikfilms „Fuck and Dance Vol. 160″ vor. Hierbei handelt es sich offenbar um eine Filmserie im Bereich der „Erwachsenenunterhaltung“, so dass davon auszugehen ist, dass die weiteren Filme der Serie ebenso abgemahnt werden. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, dass der Film über ein bittorrent.Netzwerk zum Upload angeboten worden wäre. Ferner wird ein konkreter File Hashwert angegeben, anhand dessen sich die Datei indifizieren lassen soll.

Wer mahnt ab?

Gröger MV GmbH & Co. KG, Südstr. 27, 74374 zauberfeld-Ochsenburg, Deutschland 

Durch wen wird abgemahnt? 
Die Abmahnungen werden durch die CSR Rechtsanwaltkanzlei in Karlsruhe verschickt.

Was wird abgemahnt?
Die Abmahnung betrifft einen Film der Pronofilm-Reihe „Fuck and Dance“. Hier Vol. 160

Was wird gefordert?

Neben einer nach unserer Ansicht für den Abgemahnten ungünstigen Unterlassungserklärung, mit welcher der behauptete Verstoß eingeräumt wird, wird ferner ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,- € für den Pornofilm nebst Anwaltskosten gefordert. Anwaltskosten werden in Höhe von 215,- € beziffert und in dieser Höe gefordert. Es ergibt sich daher eine Gesamtforderung in Höhe von 815,- €.

Zur Begründung der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass der Upload mittels eines bittorrent Netzwerkes erfolgt sein soll. Hierbei ist zu beachten, dass dass neben normaler bittorrent Clientsoftware   (sog. klassischen Filesharing) ein Upload auch unbewusst durch die Nutzung von vermeintlicher Streamingsoftware z.B. Popcorn-Time etc. hätte erfolgen können. Hierbei handelt es sich z.B. um teilweise auch mobile Apps, die auf einem Mobiltelefon installiert sein können und bei denen der Nutzer nicht ohne weiteres erkennen kann, dass diese ein Bittorrent Netzwerk nutzen. 

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie hier.

Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:

1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.

2. Rechtsrat einholen.

3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei CSR Rechtsanwälte bzw. der Gröger MV GmbH & Co. KG erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse info@itrecht-hannover.de zusenden.

Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 – 520 68 26.
Sprechen Sie uns an 

 

Abmahnung „Aquaman“ durch Warner Bros.

Abmahnung „Aquaman“ durch Warner Bros. Entertainment Germany

Derzeit liegen uns Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, die sich auf die unerlaubten Upload des Films „Aquaman“ über ein bittorrent Netzwerk beziehen. Die Abmahnungen werden wie bei Abmahnungen von Warner Bros. üblich seitens der Kanzlei Waldorf Frommer aus München versandt.

Wer mahnt ab?
Warner Bros. Entertainment Germany GmbH, Humboldtstr. 62, 22083 Hamburg

Durch wen wird abgemahnt?
Die Abmahnungen werden durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in München verschickt.

Was wird abgemahnt?
Die Abmahnung betrifft den Film „Aquaman“, der durch ein bittorrent Netzwerk als Datei verbreitet worden sein soll. Hierbei führt Waldorf Frommer in dem Abmahnschreiben aus, dass die Verbreitung über ein bittorrent Netzwerk und damit auch die Urheberrechtsverletzung über sog. „Streaming Apps“ erfolgen kann. Hier werden u.a. explizit die Apps Popcorntime und Time4Popcorn genannt.

Was wird gefordert?
Neben einer nach unserer Ansicht für den Abgemahnten ungünstigen Unterlassungserklärung, mit welcher der behauptete Verstoß eingeräumt wird, wird ferner ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 915,- € gefordert, welcher Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten enthalten soll. Aufgeschlüsselt werden die Kosten in Abmahnkosten bzw. Anwaltskosten in Höhe von 215,- € und 700,- € als pauschalen Schadensersatz.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer finden Sie hier.

Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:

1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.

2. Rechtsrat einholen.

3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bzw. der Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse info@itrecht-hannover.de zusenden.

Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 – 520 68 26.
Sprechen Sie uns an

 

Abmahnung Babylon Berlin durch Universum Film

Derzeit lässt die Firma Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen des angeblichen Anbietens von Folgen bzw. Episoden der Serie Babylon Berlin aussprechen. Bei der Serie Babylon Berlin handelt es sich um die Serie, welche kürzlich erfolgreich im öffentlich rechtlichen Fernsehen gezeigt worden ist.

Wer mahnt ab?
Universum Film GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München 

Durch wen wird abgemahnt?
Die Abmahnungen werden durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in München verschickt.

Was wird abgemahnt?
Die Abmahnung betrifft Serienepisoden der Serie Babylon Berlin, welche lediglich als Folge mit der entsprechenden Nummer bezeichnet werden.

Was wird gefordert?
Neben einer nach unserer Ansicht für den Abgemahnten ungünstigen Unterlassungserklärung, mit welcher der behauptete Verstoß eingeräumt wird, wird ferner ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 450,- € pro Serienfolge nebst Anwaltskosten gefordert. Im hier vorliegenden Fall handelt es sich um 3 Folgen der Serie Babylon Berlin, so dass ein Schadensersatzbetrag in Höhe von insgesamt 1.350,- € geltend gemacht wird. Hinzu kommen Anwaltkosten in Höhe von 281,30 €, welche sicherlich hinsichtlich der Anzahl der abgemahnt Episoden variieren.

Zur Begründung der Abmahnung wird neben dem Upload durch normale Bittorrent Clients (sog. Filesharing) auch darauf hingewiesen, dass der Uplaod auch unbewusst durch die Nutzung von vermeintlicher Streamingsoftware z.B. Popcorn-Time etc. hat erfolgen können. Hierbei handelt es sich z.B. um teilweise auch mobile Apps, die auf einem Mobiltelefon installiert sein können und bei denen der Nutzer nicht ohne weiteres erkennen kann, dass diese ein Bittorrent Netzwerk nutzen. 

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer finden Sie hier.

Wie immer gilt auch bei dieser Abmahnung:

1. Nicht übereilt reagieren und vorerst keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.

2. Rechtsrat einholen.

3. Die gesetzten Fristen unbedingt beachten.

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bzw. der Universum Film GmbH erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne bundesweit zum angemessenen Festpreis. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung per Email an unsere Adresse info@itrecht-hannover.de zusenden.

Unsere Abmahnhotline auch außerhalb unserer Bürozeiten: 0177 – 520 68 26.
Sprechen Sie uns an

 

Adresse